AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von:
S.C. Karpaten Outdoor Tours S.R.L.
Inhaber: Hans-Paul Buchfellner
CIF 36071320 RC J32/682/2016
557151 APOLDU DE SUS
Nr. 222 jud. SIBIU
RUMÄNIEN

1. Abschluss eines Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch andere Fernkommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Karpaten Outdoor Tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme gegenüber dem Reiseveranstalter erklärt.

Die Teilnehmer sind einverstanden, dass von ihnen entstandene Fotos, Bild- und Tonaufnahmen für jegliche Werbezwecke von dem Veranstalter seinen Partnern verwendet werden kann.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 40%. des Reisepreises fällig, welche binnen 14 Tage nach Vertragsabschluss zu leisten ist. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn per Überweisung oder in bar vor Beginn der  Reise zu leisten, sofern die Reise nicht mehr aus den in Nummer 7.b) genannten Gründen abgesagt werden kann.

Kommt der Kunde mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Reiseveranstalter Karpaten-Offroad-Outdoor-Tours nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend Nummer 5.1 zu verlangen.

3. Leistungen und Prospektangaben

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite, im Prospekt, bzw. in der Reisebestätigung. Die auf der Webseite und in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter Karpaten-Offroad-Outdoor-Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Leistungs- und Preisänderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird. Eine vorvertragliche Preisanpassung kann insbesondere aus folgenden Gründen notwendig werden:
1. aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts,
2. wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist.

Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich bestätigt werden.
Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Fall einer nachträglichen, erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten.

4.2 Dem Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours bleibt vorbehalten, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis bei einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Veränderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Maßgabe der folgenden Regelungen zu ändern, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Veränderung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder eingetreten noch für den Reiseveranstalter vorhersehbar waren.

Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter Karpaten-Offroad-Outdoor-Tours.
a) bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Preiserhöhung den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) in anderen Fällen die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels teilen und den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 v. H. ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann.

4.3 Der Reisende hat die unter 4.1 und 4.2 genannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung der Reiseleistung oder des Reisepreises durch den Reiseveranstalter bei diesem geltend zu machen. Diesbezüglich wird Schriftform empfohlen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen.

Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie des gewöhnlich möglichen Erwerbs durch etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren.

In jedem Fall bleibt es den Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Reiseveranstalter im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

Eine Entschädigung nach Rücktrittserklärung des Kunden wird prozentual abhängig vom Zugang der Rücktrittserklärung folgendermaßen berechnet:
– bis 51. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
– 50. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
– 29. bis 07. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
– ab 06. Tag oder bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises

5.2 Werden auf Kundenwunsch nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit stehende Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart oder -klasse vorgenommen (Umbuchung), ist der Reiseveranstalter berechtigt, entsprechend der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden zu erheben:
Flugreisen mit Charter- oder Linienfluggesellschaften
bis 90. Tag vor Reiseantritt 30,00 EUR
bis 30. Tag vor Reiseantritt 50,00 EUR

Änderungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Nummer 5.1 und durch Neuanmeldung durchgeführt werden.

5.3 Bis zum Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften diese und der Reisende (Anmelder) gegenüber dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann.

7. Rücktritt und Kündigung durch Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter deshalb den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Bei nicht erreichen einer ausgeschriebenen, festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhält der Kunde zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt 5% vom Reisepreis. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Reisenden zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1 Der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

9.2 Der Reiseveranstalter haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10. Gewährleistung

a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen anteiligen Reisepreis, es sei denn, dass die in Anspruch genommenen Leistungen für ihn ohne Interesse waren.

d) Schadensersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Karpaten Outdoor Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 11.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinaus geht.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach dem für diese geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten Grundsätzen beschränkt.

12. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Reiseveranstalter an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c-f BGB mit Ausnahme solcher Ansprüche, die auf Ersatz eines Körper oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Reiseveranstalter zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind, verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Andere Ansprüche unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.

14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für die nicht rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende den Reiseveranstalter beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

15. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter Karpaten Outdoor Tours verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.

Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren.

Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Veranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch übersandt.

16. Risiko – Hinweise

Unsere Outdoor & Offroad Touren und Veranstaltungen sind Abenteuer Reisen. Bei einer solchen Art von Reisen und Veranstaltungen bestehen besondere Risiken für die Teilnehmer und deren Gesundheit, ihrer 4×4 Fahrzeuge, Enduros und sonstiger Ausrüstung wie z.B. Mountainbikes, Foto-Ausrüstung, Gleitschirme, Kajaks, Kanus, Ski usw.

Die Teilnehmer haften persönlich für die im Zusammenhang der Teilnahme an einer Tour aus dem Programm von Karpaten Outdoor und Offroad Tours, entstandenen Unfälle oder sonstige Schäden.

Die Teilnehmer verzichten auf jedes Recht des Vorgehens gegen den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Tour Guides oder sonstige Beteiligten soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Die Teilnehmer erklären weiterhin dass alle gesetzlichen Vorschriften einhalten werden, den Anweisungen der Tour Guides oder Reiseleiter Folge geleistet wird und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder mit meinem Fahrzeug zu schädigen oder willkürlich zu zerstören. Die Teilnehmer einer Tour tragen persönlich alle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder durch ein von ihnen geführtes Fahrzeug verursachten Schaden.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Fahrzeugen, Gepäckstücken oder sonstigen Wertgegenständen.

Bei Abenteuerreisen kann es vor Ort zu Änderungen des ausgeschriebenen Reiseverlaufs, der Art der Unterkünfte oder Transportmittel kommen, sei es durch Wetterbedingungen oder sonstige unvorhersehbaren Gegebenheiten. Dadurch entsteht keine Leistungsänderung und die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Änderung des Reisepreises bzw. dessen Rückerstattung.

Sollte ein Teilnehmer bestimmte Leistungen wie z.B. vorzeitige Rückreise oder vorzeitiges Verlassen der geführten Reisegruppe, Verspätungen und Nichterscheinen, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch nehmen, wird keine Rückzahlung des Reisepreises gewährleistet. Der Teilnehmer ist in solchen Fällen für seine Weiterreise in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder einzuhalten und Eltern haften für Ihre Kinder.

17.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden dass während unserer Outdoor und Offroad Reisen gemachten Fotos und Videos auf der Internetseite des Reiseveranstalters veröffentlicht und für Werbezwecke in Prospekten, Flyer oder Social Media Plattformen genutzt werden können, soweit keine Persönlichkeitsrechte dadurch verletzt werden. Sofern ein Teilnehmer dieses nicht wünscht muss er uns schriftlich darauf hinweisen.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters Karpaten Outdoor Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

20. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärungen innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
S.C. Karpaten Outdoor Tours S.R.L.
Inhaber: Hans-Paul Buchfellner
CIF 36071320 RC J32/682/2016
557151 APOLDU DE SUS
Nr. 222 jud. SIBIU
RUMÄNIEN
Email: info@karpaten-offroad.de
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reisekranken-Versicherung.